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Das deutsche Güterkraftverkehrsgesetz verpflichtet den Auftraggeber zu einer gewissen Sorgfaltspflicht im Rahmen der Kontrolle der rechtmäßigen Durchführung von Transportaufträgen.
Die ITG hat Vorkehrungen getroffen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Eine entsprechende Bestätigung liegt hier zum Herunterladen bereit. Dies entbindet den Auftraggeber jedoch nicht von seiner Kontrollpflicht!
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